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Allgemeine Geschäftsbedingungen Ipsom 05_25

Allgemeine Geschäftsbedingungen Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von der Ipsom GmbH

1 Allgemeines, Geltungsbereich

1.1 Die Ipsom GmbH (im Folgenden: „Agentur“ genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Diese gelten für alle Rechtsbeziehungen zwischen der Agentur und jenen Personen, welche die Leistungen der Agentur in Anspruch nehmen (im Folgenden: „Kunde“ genannt).

1.2 Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der AGB. Abweichungen von den AGB sowie sonstige ergänzende Vereinbarungen mit dem Kunden sind nur wirksam, wenn sie von der Agentur schriftlich bestätigt wurden. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam.

1.3 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so berührt dieser Umstand die übrigen Bestimmungen, welche diesen AGB zugrunde liegen, nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die dem Sinn und Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt, zu ersetzen.

1.4 Soweit in diesem Vertrag auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen, Männer und Gesellschaften in gleicher Weise.

1.5 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Agentur auch vertragsrelevante Informationen (beispielsweise Änderungen der AGB) dem Kunden per EMail zukommen lässt. Der Kunde ist daher verpflichtet, Änderungen seiner Kontaktinformationen insbesondere seiner Kontakt-E-Mail-Adresse der Agentur unverzüglich mitzuteilen. Für Schäden oder Nachteile, welche aus der Verletzung dieser Informationspflicht des Kunden gegenüber der Agentur entstehen, haftet die Agentur nicht.

1.6 Änderungen der AGB werden dem Kunden bekannt gegeben und gelten als vereinbart, wenn der Kunde den geänderten AGB nicht schriftlich binnen 14 Tagen widerspricht; auf die Bedeutung des Schweigens wird der Kunde in der Verständigung ausdrücklich hingewiesen.

2 Zustandekommen des Auftrages

2.1 Beim Erstgespräch erfolgt eine Bestandsaufnahme der Wünsche des potenziellen Kunden und informiert die Agentur den potenziellen Kunden über ihre Leistungen.

2.2 Sofern sich der potenzielle Kunde für die Leistungen der Agentur interessiert, arbeitet die Agentur nach dem Erstgespräch eine grobe Auftragsbeschreibung aus.

2.3 Die Beauftragung des Kunden, sei diese mündlich oder schriftlich ergangen, stellt ein bindendes Angebot dar, das die Agentur innerhalb von 14 Tagen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Erbringung der Leistung annehmen kann. Vorher abgegebene Angebote oder Kostenvoranschläge durch die Agentur sind freibleibend.

2.4 Die Vertragspflicht zur Leistungserbringung entfaltet Rechtswirksamkeit, sobald die Zahlung des in Rechnung gestellten Anzahlungsbetrages erfolgt ist.

3 Konzept- und Ideenschutz

3.1 Hat der potenzielle Kunde die Agentur vorab bereits eingeladen, ein Konzept zu erstellen, und kommt die Agentur dieser Einladung noch vor Abschluss des Hauptvertrages nach, so gilt nachstehende Regelung:

3.2 Bereits durch die Einladung und die Annahme der Einladung durch die Agentur treten der potentielle Kunde und die Agentur in ein Vertragsverhältnis („Pitching-Vertrag“). Auch diesem Vertrag liegen die AGB zu Grunde.

3.3 Der potentielle Kunde erkennt an, dass die Agentur bereits mit der Konzepterarbeitung kostenintensive Vorleistungen erbringt, obwohl er selbst noch keine Leistungspflichten übernommen hat.

3.4 Das Konzept unterliegt sämtlichen Bestandteilen, die urheberrechtlichen Schutz genießen, den Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Sämtliche Nutzungsrechte sowie sämtliche derzeit bekannten und künftig geschaffenen Verwertungsarten hinsichtlich des Konzeptes oder Teilen davon, insbesondere die Verwertungsrechte nach den §§ 14 ff UrhG (z.B. Vervielfältigungsrecht, Verbreitungsrecht, Zurverfügungstellungsrecht, etc.), verbleiben bei der Agentur. Eine Nutzung und Bearbeitung des Konzeptes oder Teilen davon ohne Zustimmung der Agentur ist dem potenziellen Kunden schon auf Grund des Urheberrechtsgesetzes nicht gestattet.

3.5 Das Konzept enthält darüber hinaus werberelevante Ideen, die keine Werkhöhe erreichen und damit nicht den Schutz des Urheberrechtsgesetzes genießen. Diese Ideen stehen am Anfang jedes Schaffensprozesses und können als zündender Funke alles später Hervorgebrachtem und somit als Ursprung von Vermarktungsstrategien definiert werden. Daher sind jene Elemente des Konzeptes geschützt, die einzigartig sind und der Vermarktungsstrategie ihre charakteristische Prägung geben. Als Idee im Sinne dieser Vereinbarung werden insbesondere Werbeschlagwörter, Werbetexte, Grafiken und Illustrationen, Werbemittel usw. angesehen, auch wenn sie keine Werkhöhe erreichen.

3.6 Der potentielle Kunde verpflichtet sich, es zu unterlassen, diese von der Agentur im Rahmen des Konzeptes präsentierten kreativen Werbeideen außerhalb des Korrektivs eines später abzuschließenden Hauptvertrages wirtschaftlich zu verwerten bzw. verwerten zu lassen oder zu nutzen bzw. nutzen zu lassen.

3.7 Sofern der potenzielle Kunde der Meinung ist, dass ihm von der Agentur Ideen präsentiert wurden, auf die er bereits vor deren Präsentation gekommen ist, so hat er dies der Agentur binnen 14 Tagen nach dem Tag der Präsentation per E-Mail unter Anführung von Beweismitteln, die eine zeitliche Zuordnung erlauben, bekannt zu geben.

3.8 Im gegenteiligen Fall gehen die Vertragsparteien davon aus, dass die Agentur dem potenziellen Kunden eine für ihn neue Idee präsentiert hat. Wird die Idee vom Kunden verwendet, so ist davon auszugehen, dass die Agentur dabei verdienstlich wurde.

3.9 Der potenzielle Kunde kann sich von seinen Verpflichtungen aus diesem Punkt durch Zahlung eines angemessenen Entgelts, welches sich nach dem Einzelfall berechnet, zuzüglich 20 % Umsatzsteuer befreien. Die Befreiung tritt erst nach vollständigem Eingang der Zahlung des Entgelts bei der Agentur ein.

4 Auftragsabwicklung, Leistungsumfang, Mitwirkungspflichten

des Kunden und Drittleistungen

4.1 Der Umfang der zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung im Agenturvertrag oder einer allfälligen Auftragsbestätigung durch die Agentur, sowie aus den Angebotsunterlagen. Nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Agentur. Innerhalb des vom Kunden vorgegebenen Rahmens besteht bei der Erfüllung des Auftrages Gestaltungsfreiheit der Agentur.

4.2 Sämtliche Leistungen der Agentur (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, und elektronische Dateien) sind vom Kunden zu überprüfen und von ihm binnen drei Werktagen ab Eingang beim Kunden freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.

4.3 Der Kunde wird der Agentur zeitgerecht und vollständig alle Informationen, Inhalte und Unterlagen zugänglich machen, die für die Erbringung der Leistung erforderlich sind. Er wird sie von allen Umständen informieren, die für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung sind, auch wenn diese erst während der Durchführung des Auftrages bekannt werden. Der Kunde trägt den Aufwand, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, unvollständigen oder nachträglich geänderten Angaben von der Agentur wiederholt werden müssen oder verzögert werden.

4.4 Der Kunde ist weiters verpflichtet, die für die Durchführung des Auftrages zur Verfügung gestellten Unterlagen und Inhalte (Fotos, Logos etc.) auf allfällige Urheber-, Marken-, Kennzeichenrechte oder sonstige Rechte Dritter zu prüfen (Rechteclearing) und garantiert, dass die Unterlagen frei von Rechten Dritter sind und daher für den angestrebten Zweck eingesetzt werden können. Die Agentur haftet im Falle bloß leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung ihrer Warnpflicht – jedenfalls im Innenverhältnis zum Kunden – nicht wegen einer Verletzung derartiger Rechte Dritter durch zur Verfügung gestellte Unterlagen. Wird die Agentur wegen einer solchen Rechtsverletzung von einem Dritten in Anspruch genommen, so hält der Kunde die Agentur schadund klaglos; er hat ihr sämtliche Nachteile zu ersetzen, die ihr durch eine Inanspruchnahme Dritter entstehen, insbesondere die Kosten einer angemessenen rechtlichen Vertretung. Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur bei der Abwehr von allfälligen Ansprüchen Dritter zu unterstützen. Der Kunde stellt der Agentur hierfür unaufgefordert sämtliche Unterlagen zur Verfügung.

4.5 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur die notwendigen Informationen hinsichtlich eines Impressums bereitzustellen. Die Agentur haftet nicht für dessen Richtigkeit.

4.6 Mit Beendigung des Auftragsverhältnisses stellt die Agentur dem Kunden die von ihr erbrachten Leistungen, wie z.B. Website, schriftliche Konzepte, Textdokumente, Logos in digitaler Form zur Verfügung. Die Agentur ist ab Übergabe dieses Datenträgers nicht mehr verpflichtet, für eine Archivierung (Datensicherung) der von ihr erbrachten Leistungen Sorge zu tragen

4.7 Sofern kein Betreuungsoder Wartungsvertrag (Hostingvertrag) vorliegt, der diese Leistungen ausdrücklich beschreibt, ist die Agentur nicht verpflichtet, Websitesoder andere zur Verfügung gestellten Software-Applikationen an technische (z. B. neue Serverumgebung, neue Browser oder Browserversionen, neue Bildschirmgrößen, neue Anzeigegeräte, Änderung von Schnittstellen, Änderung von eingesetzten Drittanbieter-Werkzeugen), sicherheitsrelevante oder rechtliche Veränderungen der Rahmenbedingungen anzupassen oder die zur Verfügung gestellte Software in einer sonstigen Weise zu aktualisieren.

4.8 Bei Abschluss eines Hostingvertrages ist der, laut Angebot, vereinbarte Stundensatz heranzuziehen. Das Entgelt für die Betreuung und Wartung ist, soweit nichts anderes vereinbart wurde, jährlich im Vorhinein für 12 Monate fällig. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit des Hostingentgelts vereinbart. Als Maßstab zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der vom Österreichischen Statistischen Zentralamt monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Die neu ermittelte Indexzahl bildet die Basis für die weitere Berechnung der Wertsicherung. Die Anpassung des Hostingvertrages erfolgt einmal jährlich. Die Agentur behält sich das Recht vor, einen Hostingvertrag bis zum Ende eines jeden Jahres zu kündigen.

4.9 Die Agentur ist nach freiem Ermessen berechtigt, die Leistung selbst auszuführen, sich bei der Erbringung von vertragsgegenständlichen Leistungen sachkundiger Dritter als Erfüllungsgehilfen zu bedienen und/oder derartige Leistungen zu substituieren („Fremdleistung“).

4.10 Die Beauftragung von Dritten im Rahmen einer Fremdleistung erfolgt entweder im eigenen Namen oder im Namen des Kunden, letztere nach vorheriger Information an den Kunden. Die Agentur wird diesen Dritten sorgfältig auswählen und darauf achten, dass dieser über die erforderliche fachliche Qualifikation verfügt.

4.11 In Verpflichtungen gegenüber Dritten, die dem Kunden namhaft gemacht wurden und die über die Vertragslaufzeit hinausgehen, hat der Kunde einzutreten. Das gilt ausdrücklich auch im Falle einer Kündigung des Agenturvertrages aus wichtigem Grund.

5 Termine

5.1 Angegebene Lieferoder Leistungsfristen gelten, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, nur als annähernd und unverbindlich. Verbindliche Terminabsprachen sind schriftlich festzuhalten bzw. von der Agentur schriftlich zu bestätigen.

5.2 Verzögert sich die Lieferung/Leistung der Agentur aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, wie z.B. Ereignisse höherer Gewalt und andere unvorhersehbare, mit zumutbaren Mitteln nicht abwendbare Ereignisse, ruhen die Leistungsverpflichtungen für die Dauer und im Umfang des Hindernisses und verlängern sich die Fristen entsprechend.

Sofern solche Verzögerungen mehr als zwei Monate andauern, sind der Kunde und die Agentur berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

5.3 Befindet sich die Agentur in Verzug, so kann der Kunde vom Vertrag nur zurücktreten, nachdem er der Agentur schriftlich eine angemessene Nachfrist von zumindest 14 Tagen gesetzt hat und diese fruchtlos verstrichen ist. Schadenersatzansprüche des Kunden wegen Nichterfüllung oder Verzug sind ausgeschlossen, ausgenommen bei Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

6 Vorzeitige Auflösung

6.1 Die Agentur ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn a) die Ausführung der Leistung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, unmöglich wird oder trotz Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen weiter verzögert wird; b) der Kunde fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer Nachfristsetzung von 14 Tagen, gegen wesentliche Verpflichtungen aus diesem Vertrag, wie z.B. Zahlung eines fällig gestellten Betrages oder Mitwirkungspflichten, verstößt. c) berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität des Kunden bestehen und dieser auf Begehren der Agentur weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung der Agentur eine taugliche Sicherheit leistet;

6.2 Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigen Gründen ohne Nachfristsetzung aufzulösen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Agentur fortgesetzt, trotz schriftlicher Abmahnung mit einer angemessenen Nachfrist von zumindest 14 Tagen zur Behebung des Vertragsverstoßes gegen wesentliche Bestimmungen aus diesem Vertrag verstößt.

6.3 Jede vorzeitige Auflösung bedarf der Schriftform.

7 Entgelt

7.1 Mit dem Zeitpunkt der Angebotsannahme wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragsbetrages zur Zahlung fällig, sofern im Einzelfall keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Die Agentur ist erst nach Zahlungseingang verpflichtet, mit der Werkausführung zu beginnen.

7.2 Sofern nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Entgeltanspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist daher jederzeit berechtigt, die von ihr bereits erbrachten Leistungen in Rechnung zu stellen. Ist der Kunde mit der Bezahlung von in Rechnung gestellten und fälligen Leistungen in Verzug, ruht die Verpflichtung der Agentur zur weiteren Werkausführung.

7.3 Die Höhe des vom Kunden an die Agentur zu bezahlenden Gesamtentgelts ergibt sich aus dem vom Kunden angenommenen Angebot.

7.4 Mit Beendigung der Werkausführung wird jedenfalls das gesamte noch ausständige Entgelt zur Zahlung fällig.

7.5 Das Entgelt versteht sich als Netto-Entgelt zuzüglich der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe. Mangels Vereinbarung im Einzelfall hat die Agentur für die von ihr erbrachten Leistungen und die Überlassung der diesbezüglichen urheberund kennzeichenrechtlichen Nutzungsund Verwertungsrechte Anspruch auf ein Entgelt in der marktüblichen Höhe.

7.6 Die von der Agentur erbrachten Leistungen, die im von der Agentur unterbreiteten und vom Kunden angenommenen Angebot keine Deckung finden, werden nach den im Einzelfall laut Angebot vereinbarten Stundensätzen von der Agentur abgerechnet.

7.7 Alle der Agentur in Zusammenhang mit der Werkausführung erwachsenden Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.

7.8 Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von der Agentur schriftlich veranschlagten Kosten um mehr als 15 % übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Werktagen ab Übermittlung dieser Mitteilung schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt. Handelt es sich um eine Kostenüberschreitung bis 15 %, ist eine gesonderte Verständigung nicht erforderlich. Diese Kostenvoranschlagsüberschreitung gilt vom Kunden von vornherein als genehmigt.

7.9 Für alle von der Agentur erbrachten Leistungen, die aus welchem Grund auch immer vom Kunden nicht verwendet werden, gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt. Ebenso gebührt der Agentur das vereinbarte Entgelt, wenn sie zur Leistung bereit war und durch Umstände, die in der Sphäre des Kunden liegen, daran verhindert worden ist. Die Anwendung der Anrechnungsbestimmung des § 1168 2. Halbsatz ABGB wird ausgeschlossen.

7.10 Wenn der Kunde in Auftrag gegebene Arbeiten ohne Einbindung der Agentur - unbeschadet der laufenden sonstigen Betreuung durch diese - einseitig ändert oder abbricht, hat er der Agentur die bis dahin erbrachten Leistungen entsprechend der Entgeltvereinbarung zu vergüten und alle angefallenen Kosten zu erstatten. Sofern der Abbruch nicht durch eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung der Agentur begründet ist, hat der Kunde der Agentur darüber hinaus das gesamte für diesen Auftrag vereinbarte Entgelt zu erstatten, wobei die Anrechnungsvergütung des § 1168 AGBG ausgeschlossen wird. Weiters ist die Agentur bezüglich allfälliger Ansprüche Dritter, insbesondere von Auftragnehmern der Agentur, schadund klaglos zu stellen. Mit der Teilzahlung des Entgelts erwirbt der Kunde an bereits erbrachten Arbeiten keinerlei Nutzungsrechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe und sonstige Unterlagen sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.

8 Zahlung, Eigentumsvorbehalt

8.1 Das Entgelt ist sofort mit Rechnungserhalt und ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nicht im Einzelfall besondere Zahlungsbedingungen schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für die Weiterverrechnung sämtlicher Barauslagen und sonstiger Aufwendungen. Die von der Agentur gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Entgelts einschließlich aller Nebenverbindlichkeiten im Eigentum der Agentur.

8.2 Bei Zahlungsverzug des Kunden gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (bei unternehmensbezogenen Geschäften in der für Unternehmergeschäfte geltenden Höhe). Weiters verpflichtet sich der Kunde für den Fall des Zahlungsverzugs, der Agentur die entstehenden Mahnund Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen. Dies umfasst jedenfalls die Kosten zweier Mahnschreiben in marktüblicher Höhe von derzeit zumindest € 20,00 je Mahnung sowie eines Mahnschreibens eines mit der Eintreibung beauftragten Rechtsanwalts. Die Geltendmachung weitergehender Rechte und Forderungen bleibt davon unberührt.

8.3 Im Falle des Zahlungsverzuges des Kunden kann die Agentur sämtliche, im Rahmen anderer mit dem Kunden abgeschlossener Verträge, erbrachten Leistungen und Teilleistungen sofort fällig stellen.

8.4 Weiters ist die Agentur nicht verpflichtet, weitere Leistungen bis zur Begleichung des aushaftenden Betrages zu erbringen (Zurückbehaltungsrecht). Die Verpflichtung zur Entgeltzahlung bleibt davon unberührt.

8.5 Wurde die Bezahlung in Raten vereinbart, so behält sich die Agentur für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von Teilbeträgen oder Nebenforderungen das Recht vor, die sofortige Bezahlung der gesamten noch offenen Schuld zu fordern.

8.6 Der Kunde ist nicht berechtigt, mit eigenen Forderungen gegen Forderungen der Agentur aufzurechnen, außer die Forderung des Kunden wurde von der Agentur schriftlich anerkannt oder gerichtlich festgestellt.

9 Eigentumsrecht und Urheberrecht

9.1 Alle Leistungen der Agentur, einschließlich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Skribbles, Reinzeichnungen, Konzepte), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum der Agentur und können von der Agentur jederzeit - insbesondere bei Beendigung des Vertragsverhältnisses - zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Entgelts das Recht der Nutzung für den vereinbarten Verwendungszweck. Der Erwerb von Nutzungsund Verwertungsrechten an Leistungen der Agentur setzt in jedem Fall die vollständige Bezahlung der von der Agentur dafür in Rechnung gestellten Entgelts voraus. Nutzt der Kunde bereits vor diesem Zeitpunkt die Leistungen der Agentur, so beruht diese Nutzung auf einem jederzeit widerrufbaren Leihverhältnis.

9.2 Änderungen bzw. Bearbeitungen von Leistungen der Agentur, wie insbesondere deren Weiterentwicklung durch den Kunden oder durch für diesen tätige Dritte, sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig. Die Herausgabe aller sogenannten „offenen Dateien“ wird damit ausdrücklich nicht Vertragsbestandteil. Die Agentur ist nicht zur Herausgabe verpflichtet. D.h. ohne vertragliche Abtretung der Nutzungsrechte auch für „elektronische Arbeiten“ hat der Auftraggeber keinen Rechtsanspruch darauf.

9.3 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.

9.4 Für die Nutzung von Leistungen der Agentur bzw. von Werbemitteln, für die die Agentur konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, ist nach Ablauf des Agenturvertrages unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist oder nicht, ebenfalls die Zustimmung der Agentur notwendig.

9.5 Der Kunde haftet gegenüber der Agentur für jede widerrechtliche Nutzung in doppelter Höhe des für diese Nutzung angemessenen Entgelts.

10 Kennzeichnung

10.1 Die Agentur ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemaßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.

10.2 Die Agentur ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des Kunden dazu berechtigt, auf eigenen Werbeträgern und insbesondere auf ihrer Internet-Website mit Namen und Firmenlogo auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).

11 Gewährleistung

11.1 Der Kunde hat allfällige Mängel unverzüglich, jedenfalls innerhalb von acht Tagen nach Lieferung/Leistung durch die Agentur, verdeckte Mängel innerhalb von acht Tagen nach Erkennen derselben, schriftlich unter Beschreibung des Mangels anzuzeigen; andernfalls gilt eine allfällige Abweichung der Leistung als genehmigt. In diesem Fall ist die Geltendmachung von Gewährleistungsund Schadenersatzansprüchen sowie das Recht auf Irrtumsanfechtung aufgrund von Mängeln ausgeschlossen.

11.2 Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung oder Austausch der Lieferung/Leistung durch die Agentur zu. Die Agentur wird die Mängel in angemessener Frist beheben, wobei der Kunde der Agentur alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Agentur ist berechtigt, die Verbesserung der Leistung zu verweigern, wenn diese unmöglich oder für die Agentur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand verbunden ist. In diesem Fall stehen dem Kunden die gesetzlichen Wandlungsoder Minderungsrechte zu. Im Fall der Verbesserung obliegt es dem Auftraggeber, die Übermittlung der mangelhaften (körperlichen) Sache auf seine Kosten durchzuführen.

11.3 Es obliegt auch dem Auftraggeber, die Überprüfung der Leistung auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheberund verwaltungsrechtliche Zulässigkeit durchzuführen. Die Agentur ist nur zu einer Grobprüfung der rechtlichen Zulässigkeit verpflichtet. Die Agentur haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben oder genehmigt wurden.

11.4 Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Lieferung/Leistung. Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Bemängelungen zurückzuhalten. Die Vermutungsregelung des § 924 AGBG wird ausgeschlossen.

12 Haftung und Produkthaftung

12.1 In Fällen leichter Fahrlässigkeit ist eine Haftung der Agentur und die ihrer Angestellten, Auftragnehmer oder sonstigen Erfüllungsgehilfen („Leute“) für Sachoder Vermögensschäden des Kunden ausgeschlossen, gleichgültig ob es sich um unmittelbare oder mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Mangelfolgeschäden, Schäden wegen Verzugs, Unmöglichkeit, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, wegen mangelhafter oder unvollständiger Leistung handelt. Das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit hat der Geschädigte zu beweisen. Soweit die Haftung der Agentur ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung ihrer „Leute“.

12.2 Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der von der Agentur erbrachten Leistung (z.B. Werbemaßnahme) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn die Agentur ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist oder eine solche für sie nicht erkennbar war, wobei leichte Fahrlässigkeit nicht schadet. Insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder für allfällige Schadenersatzforderungen oder sonstige Ansprüche Dritter; der Kunde hat die Agentur diesbezüglich schadund klaglos zu halten.

12.3 Schadensersatzansprüche des Kunden verfallen in sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens; jedenfalls aber nach drei Jahren ab der Verletzungshandlung der Agentur. Schadenersatzansprüche sind der Höhe nach mit dem Netto-Auftragswert begrenzt.

12.4 Haftung und Verantwortlichkeit bei Weitergabe von E-Mail-Leads

12.4.1 Sofern der Kunde von der Agentur im Rahmen von Kampagnen, Tools oder anderen Maßnahmen personenbezogene Daten wie E-Mail-Adressen (z. B. Leads aus Kontaktformularen, Landingpages oder anderen Quellen) erhält, liegt die Verantwortung für die datenschutzkonforme Verarbeitung dieser Daten gemäß DSGVO ausschließlich beim Kunden.

12.4.2 Der Kunde verpflichtet sich insbesondere dazu, sämtliche erforderlichen Zustimmungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten (insbesondere Einwilligungen gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) selbstständig und rechtssicher einzuholen. Die Agentur übernimmt keine Haftung für die fehlende oder fehlerhafte Einholung solcher Zustimmungen.

12.4.3 Die Agentur ist nicht verpflichtet, die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Nutzung von Leads oder Daten durch den Kunden zu prüfen oder sicherzustellen. Der Kunde stellt die Agentur diesbezüglich von sämtlichen Ansprüchen Dritter, einschließlich allfälliger Verwaltungsoder Geldstrafen, vollständig schadund klaglos.

13 Vertraulichkeit

13.1 Die Vertragspartner verpflichten sich zur Geheimhaltung solcher Tatsachen, Unterlagen und Kenntnisse, die ihnen im Zuge der Durchführung der Vertragsbeziehungen zur Kenntnis gelangen und technische, finanzielle, geschäftliche oder marktbezogene Informationen über das Unternehmen der anderen Vertragspartei beinhalten, sofern die jeweilige Information als geheimhaltungsbedürftig bezeichnet ist oder an ihrer

Geheimhaltung ein offenkundiges Interesse besteht (im Folgenden „vertrauliche Informationen“).

13.2 Die jeweils empfangende Partei wird die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zwecke der vertragsgemäßen Umsetzung und Durchführung der Vertragsbeziehung sowie der hierauf beruhenden Einzelverträge verwenden.

13.3 Die Geheimhaltungspflicht besteht nicht, soweit die jeweilige vertrauliche Information im Zeitpunkt der Kenntniserlangung bereits allgemein zugänglich war oder es später wird bzw. der empfangenden Partei bereits bekannt oder aufgrund einer zwingenden gesetzlichen Verpflichtung, Gerichtsentscheidung oder Anordnung einer Behörde oder einer Aufsichtsstelle offen zu legen war.

14 Datenschutz

14.1 Der Kunde stimmt zu, dass seine persönlichen Daten, nämlich Name/Firma, Beruf, Geburtsdatum, Firmenbuchnummer, Vertretungsbefugnisse, Ansprechperson, Geschäftsanschrift und sonstige Adressen des Kunden, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindungen, Kreditkartendaten, zum Zwecke der Vertragserfüllung und Betreuung des Kunden sowie für eigene Werbezwecke, beispielsweise zur Zusendung von Angeboten, Werbeprospekten und Newsletter (in Papierund elektronischer Form), sowie zum Zwecke des Hinweises auf die zum Kunden bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung (Referenzhinweis) automationsunterstützt ermittelt, gespeichert und verarbeitet werden. Der Auftraggeber ist einverstanden, dass ihm elektronische Post zu Werbezwecken bis auf Widerruf zugesendet wird.

14.2 Diese Zustimmung kann jederzeit schriftlich mittels E-Mail oder Brief an die Agentur widerrufen werden.

14.3 Die Vertragspartner verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

14.4 Der Kunde verpflichtet sich, die Agentur von jeglichen Ansprüchen Dritter mit oder im Zusammenhang einer von der Agentur verschuldeten Verletzung von datenschutzrechtlichen Vorschriften schadund klaglos zu halten.

15 Domainregistrierung

15.1 Die Agentur nimmt auf Wunsch des Kunden die Registrierung der vom Kunden gewünschten Domain bei der Domainregistrierungsstelle vor. Die Domain wird für den Kunden als Domaininhaber registriert, wobei die Agentur lediglich als Vermittlerin zwischen dem Kunden und der Domainregistrierungsstellte auftritt. Die Agentur übernimmt daher in keinem Fall die Verantwortung für den Erfolg einer Registration und ist somit jedenfalls schadund klaglos zu halten.

15.2 Die Agentur kann dem Kunden weder die tatsächliche Verfügbarkeit noch die Zuteilung der vom Kunden gewünschten Domain garantieren.

15.3 Bei Domainanträgen für Kunden gelten die Bestimmungen der jeweiligen nationalen Registrierungsstelle. Der Kunde erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten zu verletzen und wird die Agentur diesbezüglich vollkommen schadund klaglos gehalten.

16 Social Media Kanäle und Social Media Marketing

16.1 Plattformabhängigkeit

16.1.1 Die Agentur erbringt Dienstleistungen zur Erstellung, Planung, Umsetzung und Analyse von Social-Media-Kampagnen auf Plattformen wie Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, YouTube und weiteren. Ziel ist es, durch individuell angepasste Strategien die Präsenz des Kunden in sozialen Netzwerken zu stärken und die gewünschten Zielgruppen anzusprechen.

16.1.2 Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Social-Media Plattformen ihre eigenen Nutzungsbedingungen und Richtlinien festlegen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat. Änderungen dieser Richtlinien können dazu führen, dass Inhalte blockiert, gelöscht oder Kampagnen eingeschränkt werden.

16.1.3 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass die Veröffentlichung und Weiterleitung von Inhalten durch die Plattformen nicht garantiert werden kann. Die Agentur haftet nicht für Fälle, in denen Inhalte oder Kampagnen aufgrund von Plattformentscheidungen nicht wie geplant dargestellt oder entfernt werden.

16.2 Erfolgsgarantie und Messbarkeit

16.2.1 Die Agentur setzt alle ihr zur Verfügung stehenden Mittel ein, um die Ziele der Social-Media-Kampagnen des Kunden zu erreichen. Dennoch kann die Agentur keine Garantie für bestimmte Erfolge geben, wie z. B. eine festgelegte Reichweite, Interaktionen, Klickzahlen, Conversion-Raten oder andere messbare Ergebnisse. Der Erfolg hängt von vielen externen Faktoren ab, darunter Plattform-Algorithmen, Zielgruppenverhalten und Marktbedingungen.

16.2.2 Die Agentur erstellt regelmäßige Berichte über die Leistung der Kampagnen und stellt diese dem Kunden zur Verfügung. Die Berichte basieren auf den von den jeweiligen Plattformen bereitgestellten Metriken. Die Agentur haftet nicht für Unvollständigkeit, Fehler oder Ausfälle in diesen Daten, die auf technische Probleme oder Änderungen durch die Plattform zurückzuführen sind.

16.2.3 Der Kunde verpflichtet sich, der Agentur alle erforderlichen Informationen und Zugänge (z. B. zu Social-Media-Konten, Materialien wie Bilder, Logos, Videos und Texte) rechtzeitig und in der vereinbarten Qualität bereitzustellen. Verzögerungen oder Qualitätseinbußen aufgrund unzureichender Mitwirkung des Kunden gehen nicht zu Lasten der Agentur.

16.3 Inhaltserstellung und Urheberrechte

16.3.1 Die Agentur entwickelt kreative Inhalte, die speziell für Social-MediaKanäle optimiert sind. Dies umfasst Texte, Grafiken, Videos, Animationen und andere Formate, die im Rahmen der vereinbarten Kampagne verwendet werden. Alle Urheberund Nutzungsrechte an diesen Inhalten verbleiben bei der Agentur, bis der Kunde das vereinbarte Entgelt vollständig entrichtet hat.

16.3.2 Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien (z. B. Bilder, Logos, Videos, Texte) frei von Rechten Dritter sind. Sollte die Agentur aufgrund von Rechtsverletzungen durch Kundenmaterial in Anspruch genommen werden, verpflichtet sich der Kunde, die Agentur schadund klaglos zu halten und alle dadurch entstehenden Kosten zu übernehmen.

16.3.3 Änderungen oder Anpassungen der von der Agentur erstellten Inhalte durch den Kunden oder Dritte bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur. Ohne Zustimmung der Agentur sind solche Änderungen nicht gestattet.

16.4 Verantwortung für Inhalte und Freigabe

16.4.1 Die Agentur erstellt und veröffentlicht Inhalte auf Grundlage der Informationen, Vorgaben und Freigaben des Kunden. Der Kunde trägt die volle Verantwortung für die rechtliche Zulässigkeit der Inhalte, insbesondere im Hinblick auf Urheberrechte, Datenschutz und wettbewerbsrechtliche Bestimmungen.

16.4.2 Alle von der Agentur erstellten Inhalte müssen vom Kunden vor Veröffentlichung geprüft und schriftlich oder elektronisch freigegeben werden, sofern nicht anders vereinbart. Sollte keine Rückmeldung des Kunden innerhalb von drei Werktagen erfolgen, gelten die Inhalte als genehmigt und können von der Agentur veröffentlicht werden.

16.4.3 Die Agentur haftet nicht für rechtliche oder wirtschaftliche Nachteile, die sich aus unvollständigen, fehlerhaften oder verspäteten Freigaben durch den Kunden ergeben.

16.5 Änderungen der Plattformen und Trends

16.5.1 Social-Media-Plattformen entwickeln sich kontinuierlich weiter und ändern regelmäßig ihre Algorithmen, Richtlinien und technische Rahmenbedingungen. Die Agentur behält sich das Recht vor, ihre Strategien und Arbeitsweisen entsprechend anzupassen, um auf diese Änderungen zu reagieren und die bestmöglichen Ergebnisse für den Kunden zu erzielen.

16.5.2 Sollten solche Änderungen zusätzliche Aufwendungen oder Budgetanpassungen erforderlich machen, wird die Agentur den Kunden darüber informieren. Der Kunde erklärt sich bereit, notwendige Anpassungen oder Budgeterhöhungen im Rahmen eines Nachtrags zum Vertrag zu prüfen und gegebenenfalls zu genehmigen.

16.6 Laufzeit und Kündigung von Kampagnen

16.6.1 Social-Media-Kampagnen werden für eine festgelegte Laufzeit vereinbart, die im Vertrag spezifiziert ist.

16.6.2 Eine vorzeitige Kündigung durch den Kunden ist nur unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 30 Tagen möglich. Bereits erbrachte Leistungen und angefallene Kosten sind vollständig zu vergüten, unabhängig davon, ob die Kampagne vollständig umgesetzt wurde.

16.6.3 Die Agentur kann den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen, wenn der Kunde wesentliche Pflichten, wie z. B. die Bereitstellung von Zugangsdaten, die Freigabe von Inhalten oder die Zahlung des vereinbarten Entgelts, nicht erfüllt.

16.7 Datenschutz und Zugangsdaten

16.7.1 Die Agentur verpflichtet sich, sämtliche Zugangsdaten zu SocialMedia-Konten des Kunden vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die vertraglich vereinbarten Leistungen zu nutzen.

16.7.2 Der Kunde ist verpflichtet, seine Zugangsdaten regelmäßig zu ändern und sicherzustellen, dass keine unbefugten Dritten darauf zugreifen können.

16.7.3 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Schäden oder Nachteile, die durch unbefugte Zugriffe auf Social-Media-Konten des Kunden entstehen, es sei denn, die Agentur hat vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt.

16.8 Budgetverwaltung und Werbeausgaben

16.8.1 Die Agentur verwaltet das vom Kunden bereitgestellte Werbebudget gewissenhaft und nach den vereinbarten Vorgaben.

16.8.2 Überschreitungen des Budgets werden nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Kunden vorgenommen.

16.8.3 Verzögerungen oder Unterbrechungen der Kampagne aufgrund verspäteter Zahlungen oder unzureichender Budgetmittel liegen nicht im Verantwortungsbereich der Agentur.

16.9 Krisenmanagement und negative Rückmeldungen

16.9.1 Die Agentur unterstützt den Kunden im Fall von Social-Media-Krisen, wie z. B. negativen Kommentaren oder Bewertungen. Diese Leistungen müssen jedoch separat vereinbart und vergütet werden.

16.9.2 Die Agentur haftet nicht für die Folgen negativer Rückmeldungen oder Beschwerden auf Social-Media-Plattformen, sofern diese nicht auf von der Agentur verschuldeten Fehlern beruhen.

16.10 Archivierung von Inhalten

16.10.1 Die Agentur ist nicht verpflichtet, Inhalte, Berichte oder andere Daten nach Ablauf der Kampagne zu archivieren. Der Kunde ist für die Sicherung dieser Daten verantwortlich, sofern nicht anders vereinbart.

16.11 Schulung und Übergabe

16.11.1 Auf Wunsch des Kunden führt die Agentur Schulungen für Mitarbeiter durch, um die eigenständige Weiterführung der Social-Media-Aktivitäten zu ermöglichen. Diese Leistungen sind gesondert zu vergüten.

16.11.2 Nach Beendigung des Vertrags stellt die Agentur dem Kunden alle erforderlichen Informationen, Zugänge und Inhalte zur Verfügung, um eine reibungslose Übergabe sicherzustellen.

16.12 Haftungsausschluss bei Kontosperrungen

16.12.1 Die Agentur weist ausdrücklich darauf hin, dass die Anbieter von Social-Media-Plattformen (z. B. Facebook, Instagram, LinkedIn, TikTok, YouTube) das Recht haben, Social-Media-Konten, Werbekonten oder Kampagnen ohne Vorwarnung einzuschränken, zu sperren oder dauerhaft zu deaktivieren. Dies kann aufgrund von Verstößen gegen die Plattformrichtlinien, Missverständnissen oder automatisierten Überprüfungsmechanismen geschehen, auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

16.12.2 Die Agentur haftet nicht für Schäden, Verluste oder Nachteile, die dem Kunden durch die Sperrung oder Deaktivierung von Social-MediaKonten oder Werbekonten entstehen. Dazu gehören, aber nicht ausschließlich, der Verlust von Werbebudget, Reichweite, Kampagnenergebnissen oder zukünftigen Geschäftsmöglichkeiten.

16.12.3 Im Falle einer Sperrung oder Einschränkung unterstützt die Agentur den Kunden nach besten Möglichkeiten bei der Einleitung von Einspruchsverfahren oder Klärung des Sachverhalts, jedoch ohne Gewähr auf eine Wiederherstellung des Kontos oder der Inhalte. Diese Unterstützung erfolgt auf Wunsch des Kunden und kann gesondert vergütet werden.

16.13 Haftungsausschluss für wirtschaftliche Schäden

16.13.1 Die Agentur übernimmt keinerlei Haftung für direkte oder indirekte wirtschaftliche Schäden, insbesondere nicht für entgangene Umsätze, Gewinne, Geschäftsmöglichkeiten, Kundenverluste oder sonstige Vermögensnachteile, die dem Kunden im Zusammenhang mit Social-Media-Kampagnen, Content-Veröffentlichungen oder durch die Verwendung von Social-Media-Plattformen entstehen. Dies gilt auch für den Fall, dass veröffentlichte Inhalte nicht die gewünschte Wirkung erzielen oder von Plattformen eingeschränkt, entfernt oder gar nicht ausgespielt werden. Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg von Social-Media-Maßnahmen von einer Vielzahl externer Faktoren abhängt (z. B. Plattform-Algorithmen, Nutzerverhalten, technische Änderungen), auf die die Agentur keinen Einfluss hat.

17 Suchmaschinenoptimierung, Google Adwords, Facebook

Ads, Web Shop, Erweiterungen

17.1 Sofern die Agentur vom Kunden mit der Optimierung von Suchmaschinenrankings oder der Erstellung von Werbeanzeigen/Werbekampagnen (z.B. Google Adwords, Facebook Ads, etc.) beauftragt wird, kann von der Agentur ein bestimmter Erfolg (z.B. ein bestimmtes

Suchmaschinenranking, Werbeerfolg, etc.) nicht garantiert werden. Der Kunde ist daher im Falle, dass sich der von ihm gewünschte oder erwartete Erfolg nicht verwirklicht, weder berechtigt, ein allenfalls noch nicht bezahltes Entgelt zurückzubehalten, noch ein bereits bezahltes Entgelt von der Agentur zurückzuverlangen.

17.2 Sofern die Agentur vom Kunden mit der Einrichtung eines Web Shops beauftragt wird, kann von der Agentur ein bestimmter Erfolg (Verkauf von Produkten, Besucherzahlen, etc.) nicht garantiert werden. Der Kunde ist daher im Falle, dass sich der von ihm gewünschte oder erwartete Erfolg nicht verwirklicht, weder berechtigt, ein allenfalls noch nicht bezahltes Entgelt zurückzubehalten, noch ein bereits bezahltes Entgelt von der Agentur zurückzuverlangen. Die Einstellung von Produkten, sowie die Erstellung von Produktfotos, Beschreibungen etc. obliegt dem Kunden. Der Kunde ist für seine allgemeinen Geschäftsbedingungen allein verantwortlich und hält die Agentur für die geschäftlichen Tätigkeiten ihres Web Shops schadund klaglos.

17.3 Sofern der Kunde spezielle Plug-Ins, Themes oder Programme Dritter integriert haben will, haftet die Agentur nicht für deren einwandfreien Betrieb.

17.4 Für das Entgelt für spezielle Plug-Ins, Themes oder Programme Dritter hat der Kunde selbst aufzukommen. Weiters hat der Kunde für die Wartung spezieller Plug-Ins, Themes oder Programme Dritter selbst Sorge zu tragen.

17.5 Die Agentur übernimmt keine Haftung für mittelbare oder unmittelbare wirtschaftliche Schäden, insbesondere nicht für Umsatzeinbußen, entgangenen Gewinn, Geschäftsausfälle oder sonstige Vermögensnachteile, die dem Kunden durch die Schaltung oder Auswertung von Werbeanzeigen (z. B. Google Ads, Facebook Ads) entstehen. Die Verantwortung für die wirtschaftliche Verwertung der Leistungen der Agentur liegt ausschließlich beim Kunden. Der Kunde erkennt an, dass der Erfolg digitaler Werbemaßnahmen von zahlreichen externen Faktoren (z. B. Marktverhalten, Algorithmen, Wettbewerb) abhängig ist, auf welche die Agentur keinen Einfluss hat.

18 App-Entwicklung

18.1 Sofern die Agentur vom Kunden mit der Konzeption, Gestaltung und technischen Entwicklung einer mobilen Applikation (App) beauftragt wird, gelten ergänzend die folgenden Bestimmungen.

18.2 Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem Angebot, dem Projektvertrag oder der schriftlichen Leistungsbeschreibung. Die Agentur schuldet die Bereitstellung der vereinbarten Funktionen in funktionsfähiger Form zum Zeitpunkt der Abnahme, nicht jedoch eine bestimmte technische Performance auf allen Endgeräten oder Betriebssystemversionen. Die Kompatibilität wird ausschließlich für die im Angebot spezifizierten Plattformen garantiert (z. B. iOS, Android, Web-App).

18.3 Nach Fertigstellung stellt die Agentur die App zur Abnahme bereit. Der Kunde ist verpflichtet, die App binnen 10 Werktagen zu prüfen und etwaige Mängel schriftlich mitzuteilen. Erfolgt keine Rückmeldung, gilt die App als abgenommen.

18.4 Die Agentur übernimmt keine Haftung für Ausfälle der App (z. B. Offline-Zeiten, Systemfehler, Probleme bei der Darstellung auf Endgeräten) oder daraus entstehende Schäden, wie etwa Buchungsverluste, Zahlungsausfälle oder sonstige wirtschaftliche Nachteile. Dies gilt auch für Fehler, die infolge von Betriebssystem-Updates, Änderungen durch Drittanbieter oder App-Store-Richtlinien auftreten.

18.5 Die Agentur übernimmt keine Erfolgsgarantie hinsichtlich der Nutzung der App durch Endanwender. Insbesondere werden keine Mindestzahlen für Installationen, Besucher, Interaktionen oder Umsätze zugesichert.

18.6 Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verbleiben sämtliche Rechte am Quellcode und an der technischen Umsetzung der App bei der Agentur. Der Kunde erhält nach vollständiger Bezahlung ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an der App. Eine Weitergabe oder Veränderung des Codes durch Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der Agentur.

18.7 Die laufende Wartung, Pflege oder Weiterentwicklung der App ist nicht Teil des Vertrages, kann aber separat beauftragt werden.

19 Erfüllungsort, Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

19.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Agentur. Bei Versand geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald die Agentur die Ware dem von ihr gewählten Beförderungsunternehmen übergeben hat.

19.2 Als Gerichtsstand für alle sich zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis wird das für den Sitz der Agentur sachlich zuständige Gericht vereinbart.

19.3 Der Vertrag und alle daraus abgeleiteten wechselseitigen Rechte und Pflichten sowie Ansprüche zwischen der Agentur und dem Kunden unterliegen dem österreichischen materiellen Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.