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Website & Webdesign

Barrierefreie Website: was das Barrierefreiheitsgesetz verlangt und wie du sie umsetzt

Von Bernd BroschekVeröffentlicht10 Min. Lesezeit

Ältere Frau mit Lesebrille nutzt am Küchentisch entspannt eine Website auf dem Tablet, große Schrift und kräftiger Kontrast auf dem BildschirmKI-Bild

Eine barrierefreie Website können alle Menschen nutzen, auch mit Sehschwäche, Hörbehinderung, zittrigen Händen oder Vorlesesoftware. Der Maßstab dafür sind die WCAG 2.2 des W3C. In Österreich ist seit 28. Juni 2025 das Barrierefreiheitsgesetz anwendbar, das unter anderem Webshops und Buchungsportale betrifft, Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aber ausnimmt. Die meisten Barrieren auf Websites kleiner Betriebe lassen sich mit überschaubarem Aufwand beheben.

Was ist eine barrierefreie Website?

Barrierefrei heißt, dass eine Website unabhängig von Einschränkungen und Hilfsmitteln funktioniert. Eine blinde Kundin lässt sich die Seite von einem Screenreader vorlesen, ein Kunde mit Parkinson bedient sie nur mit der Tastatur, eine ältere Besucherin vergrößert die Schrift auf das Doppelte. Jede dieser Personen soll deine Öffnungszeiten finden, dein Formular ausfüllen und einen Termin buchen können.

In Projekten mit kleinen Betrieben sehen wir, dass Barrierefreiheit selten an großen technischen Hürden scheitert. Meist sind es Kleinigkeiten: hellgraue Schrift auf Weiß, ein Bild ohne Beschreibung, ein Menü, das sich nur mit der Maus öffnen lässt, oder eine Speisekarte, die nur als Foto hochgeladen wurde. Diese Kleinigkeiten lassen sich mit einer Checkliste systematisch abarbeiten.

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für deinen Betrieb?

Das Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) setzt die EU-Richtlinie 2019/882 in Österreich um und ist laut Wirtschaftskammer seit 28. Juni 2025 anwendbar (WKO, abgerufen am 26.10.2026). Es betrifft bestimmte Produkte wie Computer, Smartphones, Bankomaten und E-Book-Reader sowie bestimmte Dienstleistungen. Für Websites ist vor allem ein Punkt wichtig: Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr im Rahmen eines Verbrauchervertrags.

Die WKO zählt dazu Webshops, Buchungsportale, digitale Publikationen sowie Online-Mitgliedschaften und Abos. Das Sozialministerium nennt als Beispiele E-Banking, Online-Shops und E-Books (Sozialministerium, abgerufen am 26.10.2026). Eine reine Informationswebsite ohne Online-Abschluss, etwa die Seite eines Tischlers mit Leistungen, Fotos und Kontaktformular, nennt keine der beiden Quellen ausdrücklich. Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Ob dein Angebot unter das Gesetz fällt, klärst du mit der WKO oder einer Rechtsberatung.

FrageLaut WKO und Sozialministerium
Seit wann gilt das BaFG?Anwendbar seit 28. Juni 2025
Welche Websites sind betroffen?Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern: Webshops, Buchungsportale, digitale Publikationen, Online-Abos
Wer ist ausgenommen?Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen: weniger als 10 Beschäftigte und höchstens 2 Mio. Euro Jahresumsatz oder Bilanzsumme
Gibt es Übergangsfristen?Ja, etwa für Dienstleistungsverträge, die vor dem 28. Juni 2025 abgeschlossen wurden, längstens fünf Jahre
Wer kontrolliert?Das Sozialministeriumservice als Marktüberwachungsbehörde
Was droht bei Verstößen?Geldstrafen bis zu 80.000 Euro, für KMU und Kleinstunternehmen niedrigere Höchstbeträge; laut WKO gilt bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen „Beraten vor Strafen“

Die Ausnahme für Kleinstunternehmen gilt laut WKO nur für Dienstleistungen, nicht für Betriebe, die Produkte herstellen, importieren oder handeln. Beschweren können sich laut Sozialministerium unter anderem Verbraucherinnen und Verbraucher, der Verein für Konsumenteninformation, der Österreichische Behindertenrat und die Bundesarbeitskammer bei der Marktüberwachungsbehörde.

Warum sich Barrierefreiheit auch ohne Pflicht lohnt

Selbst wenn dein Betrieb unter die Ausnahme fällt, lohnt sich eine barrierefreie Website. Erstens nutzen viele Menschen Hilfsmittel, ohne sich behindert zu fühlen: Lesebrillen, vergrößerte Schrift am Handy, Sprachsteuerung im Auto. Jede Barriere kostet dich Anfragen. Zweitens überschneiden sich viele Anforderungen mit guter Suchmaschinenoptimierung. Google empfiehlt im SEO-Leitfaden für Einsteiger (abgerufen am 26.10.2026) beschreibende Alternativtexte für Bilder und Linktexte, die Nutzern und Google den Inhalt der Zielseite verraten. Beides sind zugleich WCAG-Kriterien. Drittens hilft Barrierefreiheit am Handy: Große Tippflächen und guter Kontrast nützen jeder Person, die im Sonnenlicht auf ihr Display schaut. Mehr dazu im Ratgeber zu responsivem Webdesign.

Person bedient einen Laptop nur über die Tastatur, daneben liegt ein Headset für VorlesesoftwareKI-Bild
Wer keine Maus nutzen kann, bedient eine Website mit Tastatur und Vorlesesoftware. Dafür müssen alle Funktionen per Tastatur erreichbar sein.

Was verlangt die WCAG 2.2 konkret?

Die Web Content Accessibility Guidelines 2.2 sind die Richtlinien des World Wide Web Consortium (W3C) für barrierefreie Webinhalte, in der Fassung vom 12. Dezember 2024 (W3C, WCAG 2.2). Sie gliedern sich in vier Prinzipien: Inhalte müssen wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust sein. Jedes Kriterium ist einer Stufe zugeordnet. Stufe A ist das Minimum, Stufe AA verlangt alle Kriterien der Stufen A und AA, Stufe AAA ist die strengste. Das W3C rät davon ab, Stufe AAA für ganze Websites vorzuschreiben.

Für eine typische Firmenwebsite sind die folgenden Kriterien die wichtigsten. Die Tabelle übersetzt sie in das, was du auf deiner Website prüfen kannst.

Kriterium (WCAG 2.2)StufeWas das für deine Website heißt
1.1.1 Nicht-Text-InhaltAJedes Bild mit Aussage bekommt einen Alternativtext, reine Dekoration wird als solche gekennzeichnet
1.2.2 UntertitelAVideos mit Ton bekommen Untertitel
1.3.1 Info und BeziehungenAÜberschriften, Listen und Tabellen sind als solche ausgezeichnet, nicht nur fett und groß formatiert
1.4.3 Kontrast (Minimum)AAText hat mindestens 4,5:1 Kontrast zum Hintergrund, große Schrift 3:1
1.4.4 Textgröße ändernAADie Seite bleibt bei 200 Prozent Vergrößerung vollständig nutzbar
1.4.11 Kontrast von Nicht-TextAARahmen von Eingabefeldern, Icons und Schaltflächen heben sich mit 3:1 von der Umgebung ab
2.1.1 TastaturAMenü, Links, Formulare und Buchung funktionieren ohne Maus
2.4.2 SeitentitelAJede Seite hat einen Titel, der ihr Thema beschreibt
2.4.4 LinkzweckAAus dem Linktext geht hervor, wohin der Link führt, nicht „hier klicken“
2.4.7 Sichtbarer FokusAABeim Durchtippen mit der Tab-Taste ist sichtbar, welches Element gerade ausgewählt ist
2.5.8 Zielgröße (Minimum)AASchaltflächen und Links sind mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß oder haben genug Abstand
3.1.1 Sprache der SeiteADie Sprache ist im Code hinterlegt, damit Vorlesesoftware Deutsch als Deutsch liest
3.3.1 FehlererkennungAEin Formularfehler wird in Textform benannt, nicht nur durch einen roten Rahmen
3.3.2 BeschriftungenAJedes Eingabefeld hat eine sichtbare Beschriftung
4.1.2 Name, Rolle, WertASchaltflächen und Bedienelemente sind so gebaut, dass Hilfsmittel sie erkennen

Die Formulierungen in der Tabelle sind vereinfachte Übersetzungen, der genaue Wortlaut steht im englischen Original des W3C. Was WCAG 2.2 gegenüber der Vorgängerversion neu verlangt, etwa die Mindestgröße von Tippzielen, fasst das W3C auf der Seite What’s New in WCAG 2.2 zusammen. Kontrastwerte und Schriftgrößen erklärt der Ratgeber zu Farben und Typografie im Webdesign im Detail.

Die häufigsten Barrieren auf Websites kleiner Betriebe

Aus der Arbeit mit Handwerkern, Gastronomen und Praxen in Österreich kennen wir bei Ipsom die Barrieren, die fast auf jeder älteren Website auftauchen. Keine davon braucht eine neue Website, aber jede kostet dich Kundinnen und Kunden.

  • Zu wenig Kontrast: Hellgrauer Text auf Weiß, weiße Schrift auf Hellgrün, Text direkt auf einem unruhigen Foto.
  • Bilder ohne Alternativtext: Das Foto deines Geschäfts ist für Vorlesesoftware nur „Bild“. Alternativtexte fehlen besonders oft bei Logos, Teamfotos und Grafiken.
  • Speisekarte oder Preisliste nur als Foto oder PDF: Ein abfotografiertes Blatt kann niemand vorlesen lassen oder vergrößern. Als normaler Text auf der Seite ist die Karte für alle lesbar, auch für Google.
  • Winzige Schaltflächen: Social-Media-Icons und Links in der Fußzeile, die mit dem Daumen kaum zu treffen sind.
  • Formulare ohne Beschriftung: Der Platzhaltertext im Feld verschwindet beim Tippen, und der Fehler „Bitte Pflichtfelder ausfüllen“ sagt nicht, welches Feld fehlt.
  • Menü nur mit Maus: Aufklappmenüs, die sich beim Darüberfahren öffnen, aber nicht per Tastatur.
  • Automatische Bildergalerien: Ein Karussell, das von selbst weiterläuft und sich nicht anhalten lässt.
  • Videos ohne Untertitel: Der Imagefilm bleibt für Gehörlose stumm, und in der lauten Werkstatt für alle anderen.

Schritt für Schritt: So machst du deine Website barrierefrei

Die folgende Reihenfolge hat sich bewährt, weil sie mit den Punkten beginnt, die am meisten Menschen betreffen und am wenigsten Aufwand kosten.

  1. Kontrast prüfen und korrigieren. Miss Fließtext, Überschriften und Schaltflächen. Alles unter 4,5:1 bei normalem Text und unter 3:1 bei großer Schrift und Bedienelementen bekommt eine dunklere oder hellere Farbe.
  2. Schriftgröße und Zoom testen. Vergrößere die Seite im Browser auf 200 Prozent. Überlappt Text, verschwinden Schaltflächen oder entsteht ein seitlicher Scrollbalken, muss das Layout angepasst werden.
  3. Alternativtexte ergänzen. Beschreib in einem Satz, was auf dem Bild zu sehen ist und warum es dort steht. Reine Dekoration bekommt einen leeren Alternativtext, damit die Vorlesesoftware sie überspringt.
  4. Fotos und PDFs durch Text ersetzen. Speisekarte, Preisliste und Öffnungszeiten gehören als echter Text auf die Seite. Ein PDF kann zusätzlich zum Download bleiben.
  5. Tastaturbedienung sicherstellen. Geh mit der Tab-Taste durch die ganze Seite. Jedes Menü, jeder Link und jedes Feld muss erreichbar sein, und der Fokus muss immer sichtbar bleiben.
  6. Formulare beschriften. Jedes Feld bekommt eine sichtbare Beschriftung, Pflichtfelder sind als solche gekennzeichnet, und Fehlermeldungen nennen das betroffene Feld im Klartext.
  7. Tippziele vergrößern. Schaltflächen, Icons und Links brauchen mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel oder genug Abstand zueinander.
  8. Bewegung unter Kontrolle bringen. Karussells, Videos und Animationen, die automatisch starten, bekommen eine Pause-Taste oder laufen gar nicht erst von selbst.
  9. Untertitel und Sprache ergänzen. Videos bekommen Untertitel, die Sprache der Seite steht im Code.
  10. Strukturen sauber auszeichnen. Überschriften als Überschriften, Listen als Listen, Tabellen als Tabellen. Davon profitieren Vorlesesoftware und Google gleichermaßen.
Bäckerin und Webdesignerin stehen an der Ladentheke vor einem Laptop und betrachten eine klar gegliederte Seite mit einer großen SchaltflächeKI-Bild
Barrierefreiheit entsteht beim Bauen: große Schaltflächen, klare Beschriftungen und guter Kontrast kosten keinen Mehraufwand, wenn sie von Anfang an dazugehören.

Checkliste: Ist deine Website barrierefrei?

Für die Prüfung brauchst du keine Spezialsoftware: Leg die Maus weg und bedien die Website mit der Tab-Taste, vergrößere die Ansicht im Browser auf 200 Prozent und lass dir in den Entwicklerwerkzeugen des Browsers den Kontrast anzeigen. Automatische Prüfwerkzeuge finden zuverlässig fehlende Alternativtexte und Beschriftungen, ob ein Alternativtext sinnvoll ist, beurteilt nur ein Mensch. Geh die Liste Punkt für Punkt durch. Jedes Nein ist ein Auftrag für dich oder deinen Webdesigner.

  1. Fließtext hat mindestens 4,5:1 Kontrast, große Schrift und Schaltflächen 3:1.
  2. Die Seite bleibt bei 200 Prozent Vergrößerung vollständig nutzbar.
  3. Jedes Bild mit Aussage hat einen beschreibenden Alternativtext.
  4. Speisekarte, Preisliste und Öffnungszeiten stehen als Text auf der Seite, nicht nur als Foto oder PDF.
  5. Menü, Links, Formulare und Buchung funktionieren mit der Tastatur.
  6. Beim Durchtippen ist immer sichtbar, welches Element ausgewählt ist.
  7. Jedes Formularfeld hat eine sichtbare Beschriftung.
  8. Fehlermeldungen nennen das betroffene Feld im Klartext.
  9. Schaltflächen und Links sind mindestens 24 mal 24 CSS-Pixel groß oder haben genug Abstand.
  10. Karussells und Videos starten nicht automatisch oder lassen sich anhalten.
  11. Videos mit Ton haben Untertitel, die Sprache der Seite ist im Code hinterlegt.
  12. Linktexte beschreiben das Ziel, Überschriften sind als Überschriften ausgezeichnet, jede Seite hat einen eigenen Seitentitel.

Was kostet eine barrierefreie Website?

Barrierefreiheit kostet wenig, wenn sie von Anfang an eingeplant wird. Kontrast, Schriftgröße, Beschriftungen, Alternativtexte und Tastaturbedienung sind Teil sauberer Arbeit, kein Zusatzmodul. Teuer wird es erst, wenn eine fertige Website mit Vorlage und vielen Plugins nachträglich umgebaut werden muss. Frag deshalb bei jedem Angebot, ob Barrierefreiheit nach WCAG 2.2 enthalten ist. Bei Ipsom gehört sie zu jedem Website-Paket. Was eine Website insgesamt kostet, zeigt der Ratgeber Was kostet eine Website in Österreich?.

Fazit

Eine barrierefreie Website funktioniert für alle Menschen, mit Tastatur, Vorlesesoftware und Zoom genauso wie mit Maus und großem Bildschirm. Das Barrierefreiheitsgesetz verpflichtet seit 28. Juni 2025 unter anderem Webshops und Buchungsportale dazu, nimmt Kleinstunternehmen bei Dienstleistungen aber aus. Unabhängig von der Pflicht lohnt sich Barrierefreiheit, weil sie Anfragen bringt und mit guter Suchmaschinenoptimierung zusammenfällt. Die WCAG 2.2 auf Stufe AA sind der Maßstab, und die Checkliste oben deckt die Punkte ab, an denen Websites kleiner Betriebe am häufigsten scheitern.

Wenn bei der Checkliste viele Punkte offen bleiben oder deine Website auf einer alten Vorlage aufbaut, lohnt sich ein Gespräch mit Profis. Ipsom aus Schwaz baut Websites für Betriebe in ganz Österreich mit Barrierefreiheit als festem Bestandteil. Mehr dazu steht auf der Seite der Webdesign-Agentur.

Gilt das Barrierefreiheitsgesetz für jede Firmenwebsite?

Nein. Das BaFG betrifft laut WKO bestimmte Produkte und Dienstleistungen, bei Websites vor allem Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr mit Verbrauchern, also Webshops, Buchungsportale, digitale Publikationen und Online-Abos. Eine reine Informationsseite ohne Online-Abschluss nennt die WKO nicht ausdrücklich. Ob dein Fall darunterfällt, klärst du am besten mit der WKO oder einer Rechtsberatung.

Was ist der Unterschied zwischen BaFG und WCAG?

Das BaFG ist das österreichische Gesetz, das die EU-Richtlinie 2019/882 umsetzt und festlegt, wer barrierefrei sein muss. Die WCAG 2.2 sind die technischen Richtlinien des W3C, die beschreiben, wie barrierefreie Webinhalte aussehen. Das Gesetz nennt die Pflicht, die Richtlinien nennen die Prüfpunkte.

Welche WCAG-Stufe sollte meine Website erfüllen?

Die WCAG 2.2 kennen die Stufen A, AA und AAA. Stufe AA ist der übliche Maßstab und verlangt alle Kriterien der Stufen A und AA. Das W3C rät selbst davon ab, Stufe AAA für ganze Websites vorzuschreiben, weil einige Kriterien nicht für alle Inhalte erfüllbar sind.

Muss ich meine bestehende Website umbauen?

Wenn dein Betrieb unter das BaFG fällt, gelten die Anforderungen seit 28. Juni 2025 auch für bestehende Angebote. Die WKO nennt Übergangsfristen, etwa für Dienstleistungsverträge, die vor diesem Datum abgeschlossen wurden. Bei vielen älteren Websites reicht eine Überarbeitung von Kontrast, Alternativtexten, Formularen und Tastaturbedienung, ein Neubau ist nicht immer nötig.

Was droht bei einem Verstoß gegen das Barrierefreiheitsgesetz?

Die Marktüberwachung übernimmt laut Sozialministerium das Sozialministeriumservice. Es kann Maßnahmen anordnen und Geldstrafen verhängen, laut WKO bis zu 80.000 Euro, für kleine und mittlere Unternehmen mit niedrigeren Höchstbeträgen. Die WKO schreibt außerdem, dass bei erstmaligen oder geringfügigen Verstößen der Grundsatz „Beraten vor Strafen“ gilt.

Kostet eine barrierefreie Website mehr?

Wird Barrierefreiheit von Anfang an mitgedacht, entsteht kaum Mehraufwand: Kontrast, Schriftgröße, Beschriftungen und Alternativtexte gehören zu sauberer Arbeit. Teurer wird es, wenn eine fertige Website nachträglich umgebaut werden muss. Bei Ipsom ist Barrierefreiheit in jedem Website-Paket enthalten.

Wie prüfe ich selbst, ob meine Website barrierefrei ist?

Drei einfache Tests zeigen die größten Probleme: Bedien die Website nur mit der Tab-Taste und Enter, vergrößere die Ansicht im Browser auf 200 Prozent und prüfe den Kontrast von Text und Schaltflächen mit den Entwicklerwerkzeugen des Browsers. Was dabei hängt, ist meist auch für Menschen mit Vorlesesoftware ein Hindernis.

Wenn du es nicht selbst machen willst

Lieber umsetzen lassen?

Ipsom aus Schwaz setzt das für Betriebe in ganz Österreich um – zum Festpreis, mit einem festen Ansprechpartner.

+43 677 6400 4249

Über den Autor

Bernd Broschek, Webdesign & SEO bei Ipsom

Bernd Broschek, BEd

Webdesign & SEO bei Ipsom

Bernd Broschek ist bei Ipsom in Schwaz für Webdesign und Suchmaschinenoptimierung zuständig – und der Ansprechpartner, der Projekte vom ersten Gespräch bis nach dem Livegang begleitet. In den Google-Bewertungen von Ipsom ist sein Name der, der am häufigsten fällt. Im Ratgeber schreibt er auf, was in Projekten mit kleinen Betrieben in Österreich wirklich funktioniert.

Schwerpunkte

  • Webdesign
  • Suchmaschinenoptimierung
  • Google-Unternehmensprofil
  • KI-Sichtbarkeit